Kinder- und
Jugendmedizin

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Überleitungspflege (24.11.06)

24.11.06

Das Kinderhospital Osnabrück bietet schon seit 2004 seinen schwerkranken und/oder schwerbehinderten Patienten und ihren Familien die Möglichkeit einer ambulanten Überleitungspflege* an. Das bedeutet, dass Kinder, die aus medizinischen Gründen entlassen werden könnten, aber deren Pflege zu Hause noch nicht sichergestellt ist, vorübergehend von Kinderkrankenschwestern unseres Hauses zu Hause gepflegt werden können, bis entweder die Familie dazu selbst in der Lage ist oder bis ein ambulanter Pflegedienst eingearbeitet ist. Ambulante Pflegedienste werden durch dieses Modell nicht ersetzt, sondern eine Pflegelücke geschlossen. Der große Vorteil besteht darin, Kinderkrankenschwestern in der schwierigen Anfangsphase der häuslichen Pflege einzusetzen, die sowohl die Familien kennen als auch mit den komplexen Pflegemethoden vertraut sind.

Dieses Modell ist deshalb einzigartig, weil es bisher nicht erlaubt war, mit Personal aus der stationären Versorgung im ambulanten Bereich tätig zu werden. Dies bedeutete für die betroffenen Eltern meist einen starken Bruch in der Pflege oder eine verlängerte stationäre Aufnahme.

Das Angebot wird bisher sehr gerne angenommen und erweitert unser Serviceangebot für Patienten erheblich. Für die Überleitungspflege kommen prinzipiell eine ganze Reihe schwer Erkrankter in Sondersituationen in Frage. Wir haben beispielsweise Frühgeborenen, Diabetikern oder Patienten mit Mukoviszidose mit der Überleitungspflege den Transfer nach Hause sehr erleichtern können. Der Vertrag zur Überleitungspflege enthält eine ausführliche Liste von Krankheiten und Pflegemethoden, die für diese Versorgung in Frage kommen.

Das Modell wurde in enger Kooperation mit dem Marienhospital in Vechta mit den Krankenkassen ausgehandelt. Katalysator war dafür der "Runde Tisch" des niedersächsischen Sozialministeriums, an dem neben Vertretern der Kinderkrankenhäuser (Vechta und Osnabrück) und anderen Versorgern in der Pädiatrie auch die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft und Betroffenenverbände teilnehmen. Die Arbeit des Runden Tisches geht auf eine sehr begrüßenswerte Entschliessung des Niedersächsischen Landtags zurück, in dem die Aufgabe gestellt wurde, die Versorgung schwerstkranker und sterbender Kinder in Niedersachsen zu verbessern.

Wir sind von dem Konzept des Runden Tisches überzeugt und arbeiten gerne daran mit. Die Überleitungspflege ist nur ein Beispiel, wie die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens Aufgaben auch auf unkonventionelle Weise lösen können, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Auf diesem Weg sei auch der Moderation des Runden Tisches durch das Sozialministerium noch einmal ausdrücklich gedankt.

Die Krankenkassen sind interessiert daran, die Überleitungspflege auch in anderen Institutionen zu etablieren, sie könnte auch als Modell für Strukturen in anderen Bundesländern sein. In Niedersachsen haben schon einige Kinderkliniken diesen Vertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen, wohl wissend, dass die Vertragsbedingungen keine finanziellen Gewinne erlauben, aber letztlich ein Gewinn für die Klinik und vor allem für die Patienten und ihre Familien sind.

Wir sind gerne bereit, den Mustervertrag, der die Modalitäten regelt, anderen Kliniken zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. N. Albers, 0541/5602-118.

 

* Der Begriff  "Überleitungspflege" wird hier der Einfachheit halber verwendet, obwohl dieser Begriff strenggenommen für eine ambulante Pflege eingeführt wurde, die zwischen Krankenkassen und ambulanten Pflegediensten vereinbart wurde. Der Titel unserer Pflegemaßnahme heißt laut Vertrag "Häusliche Krankenpflege von schwerstkranken und -behinderten Kindern".

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