Der Sozialdienst ist zuständig für die Planung und Koordination der begleitenden und nachgehenden Betreuung der Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Frühzeitig findet eine Kontaktaufnahme zu den Patienten, deren Sorgeberechtigten und den zuständigen Therapeuten statt, um möglichst eine übergangslose Hilfestellung von entsprechenden Institutionen nach Entlassung der Patienten zu gewährleisten.
Die Ausarbeitung und Umsetzung verläuft in einer guten Kooperation mit den Einrichtungen des psychosozialen Umfeldes. Die Mitarbeiterin im Sozialdienst versteht sich als Vermittlerin zwischen dem klinischen Behandlungskreis und dem sozialen Umfeld der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen.
Kontaktbereitschaft und ein ständiger Informationsaustausch (bei vorhandener Schweigepflichtsentbindung) zu den unterschiedlichsten Institutionen sind Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
Hier einige Hilfen, die während des stationären Aufenthaltes mit Unterstützung des Sozialdienstes auf den Weg gebracht werden können:
| Möglichkeiten über die Jugendhilfe | z. B. ambulant: Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe, teilstationär: Tagesgruppe und stationär: Vollzeitpflege, Heimerziehung, betreutes Wohnen |
| Unterstützung über die Sozialhilfe | z. B. Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem XII Sozialgesetzbuch |
| Hilfestellung bei der Suche nach der richtigen Schulform | z. B. Internat, Sonderschule etc. |
| Berufliche Ausbildung | z. B. Berufsbildungswerke, Werkstätten f. Behinderte |
| Ambulante therapeutische und medizinische Weiterbetreuung | - Ambulante therapeutische und medizinische Weiterbetreuung durch niedergelassene Ärzte, Psychologen und Therapeuten, aber auch durch Beratungsstellen und andere Sozialdienste |