Im Rahmen der stationären und teilstationären Behandlung führen wir für unsere Patienten ein sogenanntes Entlassmanagement durch, um sicherzustellen, dass die Kinder und Jugendlichen nach ihrer Entlassung gut ambulant weiterversorgt werden.

Zunächst informieren die Patienten bei der administrativen Aufnahme schriftlich und mündlich über das Entlassmanagement. Zudem bitten wir die gesetzlichen Vertreter, die schriftliche Information zum Entlassmanagement zu unterschreiben. Diese schriftliche Einwilligung benötigen wir, um das Entlassmanagement durchführen zu dürfen. Gleiches gilt für den Fall, sollte die Unterstützung durch die Krankenkasse erforderlich werden. Daher wird unser Aufnahmepersonal die gesetzlichen Vertreter bitten, zwei Formulare zu unterschreiben.

Unser medizinisches/therapeutisches Fachpersonal nimmt dann bereits bei der Aufnahme eine Ersteinschätzung des individuellen Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs vor. Um die Entlassung gezielt und strukturiert zu organisieren, planen unsere Mitarbeiter die erforderlichen Maßnahmen. Darum kümmern sich u. a. der behandelnde fallverantwortliche Arzt/Therapeut, der Sozialdienst, der Pflege- und Erziehungsdienst und ggf. weiteres Fachpersonal. Für Ihre Fragen und Informationsbedarf stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0541/5602-177
(Montag bis Freitag, 09.00 bis 19.00 Uhr)
(Samstag und Sonntag, 10.00 bis 14.00 Uhr)

Die gesetzliche Grundlage zum Entlassmanagement (den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement) finden Sie hier

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