Die aktuellen Regelungen richten sich nach der 1. Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmen-
aussetzungsverordnung, die zum 01.03.2023 in Kraft getreten ist.
Für alle externen Personen (Besucher:innen, Ambulanz-Patient:innen etc.), die unser Haus betreten, gilt weiterhin eine FFP2-Masken Pflicht. Eine Testpflicht für Besucher:innen besteht nicht mehr. Ebenso ist die Masken-Pflicht für die Beschäftigten des Kinderhospitals entfallen.
Sie sollten als Patient:innen und Besucher:innen grundsätzlich nur einen Besuch planen, wenn Sie keine Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, Husten, Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) aufweisen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie gesund!