Im Rahmen der Versorgung der Kinder und Jugendlichen beraten und unterstützen wir die Eltern bei der Klärung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch.

Hierzu gehören die Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines Pflegegeldes, ergänzender Verhinderungspflege und zusätzlicher Betreuungsleistung sowie in Form geeigneter Entlastungsmöglichkeiten durch Kurzzeitpflegeinrichtungen und Kinderhospize.

Finanzielle Vorteile können Familien nutzen, wenn ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung nach dem Schwerbehindertengesetz gestellt wird. Steuerermäßigungen vor allem bei der Einkommens- und Kfz-Steuer, verschiedene Ermäßigungen/Befreiungen z.B. im öffentlichen Nahverkehr entlasten die Familien spürbar. Im Alltag können verschiedene Parkerleichterungen von Nutzen sein.

In belastenden Lebenssituationen wünschen sich Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungsarbeit geeignete Angebote der Jugendhilfe als stabilisierende Unterstützung.

Bei bestehender oder drohender Behinderung sind die Leistungen der Eingliederungshilfe der Sozialämter für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Schule, Freizeit, Wohnen) zu prüfen.

Die Vermittlung von Selbsthilfeorganisationen, Internetforen, Fachgesellschaften und spezifischen Beratungsstellen dienen der regionalen Vernetzung der Betroffenen, durch Angebote der Familienentlastenden Dienste, Freizeitdienstleistern und ehrenamtlichen Strukturen können tatkräftige Entlastungen organisiert werden.

Leider sind häufig Zuständigkeiten oder auch der effektive Umgang mit unseren Behörden, Institutionen und Kostenträgern nicht eindeutig, so dass ein „Wegweiser unseres Sozialsystems“ Eltern auch bei komplexen Fragestellungen wieder zu Akteuren machen kann.

Und manchmal hilft einfach ein erfahrener Rat bei der Vorbereitung anstehender Schritte oder wichtigen Entscheidungen.

 

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