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Hinweisgebersystem

Die Stiftung Kinderhospital Osnabrück legt großen Wert auf ethisches, gesetzes- und rechtskonformes Verhalten und einen wertschätzenden Umgang miteinander.

Unseren Patient:innen möchten wir eine medizinisch-therapeutische und pflegerische Versorgung nach höchsten Qualitätsansprüchen anbieten. Unseren Mitarbeitenden möchten wir einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten. Und für unsere Kooperationspartner:innen möchten wir einen gesetzeskonformen und verbindlichen Rahmen schaffen.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung! Sollten Sie einen Regelverstoß beobachten oder davon erfahren, geben Sie uns bitte einen Hinweis - gern auch anonym. So können wir gemeinsam Missständen vorbeugen und Vertrauen schaffen, um drohende Schäden für das Kinderhospital Osnabrück und dessen Träger, die Stiftung Kinderhospital Osnabrück, zu vermeiden.

Hinweisgeber Informationen

​​​​​​1. Präambel

Die Stiftung Kinderhospital Osnabrück hat mit den Qualitätsmanagementbeauftragten eine neutrale Meldestelle für alle Hinweisgeber:innen etabliert.

Mit dieser Hinweisgeber-Information stellen wir den Schutz der Hinweisgeber:innen in den Vordergrund, um das Melden vermuteten Fehlverhaltens sowie sonstiger unrechtmäßiger Handlungen über entsprechende Meldewege (s. u.) zu fördern. Jede/r Hinweis/Meldung wird streng vertraulich behandelt.

2. Definitionen

Hinweisgeberstelle: Die Hinweisgeberstelle wird von den Qualitätsmanagementbeauftragten übernommen. Sie empfängt Hinweise und bearbeitet diese vertraulich.

Hinweisgeber:in/Meldende Person: Patient:innen, Mitarbeitende, Auftragnehmer:innen, Lieferant:innen, Kooperationspartner:innen der Stiftung Kinderhospital Osnabrück, jedwede Dritte, die (unabhängig davon, ob anonym oder nicht) eine Meldung im Zusammenhang mit einem vermuteten Fehlverhalten erstatten möchten.

Hinweise zu Fehlverhalten: Hierbei handelt es sich um Hinweise oder seriöse Verdachtsfälle gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Regeln (Richtlinien oder Verhaltensgrundsätze) der Stiftung Kinderhospital Osnabrück.

Beispiele sind:

  • Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
  • Missbrauch vertraulicher Informationen
  • Persönliche Vorteile oder Vergünstigungen durch Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen oder sonstige Dritte
  • Diebstähle
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung

Für Hinweise oder Beschwerden bezüglich z. B. langer Wartezeiten, Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung oder Pflege, vermeintlich unhöflichen Verhaltens unseres Personals oder vermeintlich schlechten Essens etc. ist weiterhin das Qualitätsmanagement  zuständig.

3. Zielsetzung

Der Stifung Kinderhospital ist bewusst, dass Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften sowie den Verhaltensregeln in jedem Unternehmen möglich sind und dass die Patienten:innen, Mitarbeitenden oder deren nahestehenden Personen häufig die Ersten sind, die solche Verstöße bemerken. Je früher Regelverstöße erkannt werden, desto eher können wir darauf reagieren und diesen vorbeugen. Wir ermutigen daher jede:n, die:der Kenntnis von einem Fehlverhalten erlangt, sich zu melden und seine bzw. ihre Bedenken vorzubringen, anstatt ein Problem zu ignorieren oder sich an die Medien oder sonstige Externe zu wenden.

Ziel ist es, Fehlverhalten aufzuarbeiten. Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen hierzu:

  • Ansprechpersonen
  • Umgang mit Meldungen über vermutetes Fehlverhalten und dessen Analyse
  • Schutz der meldenden Person gegenüber Repressalien durch interne oder externe Personen

4. Ansprechpersonen

Für allgemeine Beschwerden bitten wir Patienten:innen oder Angehörige, sich an unser Qualitätsmanagement zu wenden. Mitarbeitende bitten wir Unstimmigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses über die bekannten Kommunikationswege z. B. Kontakt zur:zum Vorgesetzten bzw. der Mitarbeitervertretung zu melden. Wir sind überzeugt davon, dass eine offene Kommunikation die Grundlage für ein gutes Umfeld bildet.

Sollten Sie allerdings das Gefühl haben, über den direkten Weg nicht weiter zu kommen oder grundsätzlich Bedenken haben, können Patienten:innen, Mitarbeitende, Auftragnehmer:innen, Lieferant:innen, Kooperationspartner:innen der Stiftung Kinderhospital Osnabrück ihre Hinweise zu Fehlverhalten bei der Hinweisgeberstelle melden.

5. Analyse der Meldung durch die Hinweisgeberstelle

Je nach Art des vermuteten Fehlverhaltens werden die weiteren einzuleitenden Schritte von der Hinweisgeberstelle mit den Fachbereichsverantwortlichen vor Ort, der:den Vorgesetzten und/oder in Abstimmung mit dem Vorstand/Kuratorium abgestimmt, um das gemeldete Fehlverhalten aufzuklären.

Die am vermuteten Fehlverhalten beteiligten Personen erhalten die Möglichkeit, sich zu verteidigen und zu entlasten. Im Anschluss erfolgt eine Analyse des Fehlverhaltens und den begünstigten Bedingungen, um in einem zweiten Schritt entsprechende Verbesserungspotenziale und/oder Kontrolltätigkeiten zu ermitteln, um künftiges Fehlverhalten zu reduzieren, im besten Fall auszuschließen.

6. Schutz der meldenden Person

Bei der Stiftung Kinderhospital Osnabrück wird die Identität bzw. die Vertraulichkeit der meldenden Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt und, sofern gewünscht, anonym behandelt. Bei der Aufarbeitung von Vorgängen werden sämtliche Informationen vertraulich und gemäß den geltenden Regelungen und Gesetzen behandelt.

Patienten:innen, Mitarbeitende, die gutgläubig ein vermutetes Fehlverhalten melden, werden in keiner Weise benachteiligt oder sanktioniert, auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Eine bewusste Diskriminierung oder Verunglimpfung wegen der Abgabe einer Meldung bzw. eines Hinweises wird als Verstoß gegen unsere Verhaltensgrundsätze angesehen.

Wir gehen davon aus, dass eine Meldung von Fehlverhalten in gutem Glauben vorgenommen wird, da wir falsche Anschuldigungen, beispielsweise aufgrund eines persönlichen Unmuts gegen eine andere Person nicht tolerieren. Falsche Anschuldigungen erachten wir als schwerwiegenden Verstoß. Böswillige bzw. bewusste Falschanschuldigungen können gegen die meldende Person geahndet werden.

Hinweise zur Meldung von Verstößen

  • Alle Patient:innen, deren Angehörigen, Mitarbeitende sowie unsere Geschäftspartner:innen (Kund:innen und Lieferant:innen) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
  • Sie können Ihre Meldung selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation zu Ihrer Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen jedoch effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als den Qulitätsmanagementbeauftragten und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten). Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
  • Lediglich die Qualitätsmanagementbeauftragten erhalten in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt. Wenn Sie eine Meldung einreichen, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich erhalten die Qualitätsmanagementbeauftragten auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, sollten Sie noch weitere Fragen haben. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten nach Einreichung Ihrer Meldung dazu eine Ticket-Nummer und ein Passwort. Diese Login-Daten (Benutzernamen und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Login-Daten. Dieser Login-Bereich steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Ihre Anonymität bleibt dabei gewahrt.
  • Das Hinweisgeber-System dient der Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, unsere Verhaltensgrundsätze / Leitbilder und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an unser Qualitätsmanagement. Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
  • Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Anschließend erhalten Sie innerhalb von maximal 90 Tagen nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die Qualitätsmanagementbeauftragten über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen). Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über den aktuellen Bearbeitungsstatus auch per E-Mail informiert.

Ihre Hinweise tragen dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der Stiftung Kinderhospital Osnabrück dauerhaft zu sichern. Wir bitten Sie um Ihre verantwortungsbewusste, aktive Unterstützung. Vielen Dank!

Wie läuft eine Meldung ab?

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie auf diesen Link oder scannen Sie alternativ den untenstehenden QR-Code. Sie werden direkt auf ein Meldeformular weitergeleitet. Im Meldeformular formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Fragen zum Fall über einfache Antwortauswahllisten. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Ticketnummer und ein Passwort als Beleg, dass Sie Ihre Meldung gesendet haben. Durch Eingabe Ihrer Ticketnummer und des Passwortes haben Sie die Möglichkeit mit uns über einen anonymen Chat zu kommunizieren. Sie bleiben während dieses Austausches anonym. Wir sind ausschließlich an Ihren Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden - nicht an Ihnen als Hinweisgeber.

Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Hinweisgebersystem Ihre Anonymität technisch.

Ansprechpartner:innen

Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder möchten Ihre Meldung persönlich und nicht über unser digitales Hinweisgebersystem abgeben? Dann wenden Sie sich direkt – persönlich, telefonisch, postalisch oder per Mail – an:

Kristina Menke und Frank Altemöller
Qualitätsmanagementbeauftragte

Tel.: 0541/5602-322
Iburger Straße 187
49082 Osnabrück
E-Mail: qmb@remove-this.kinderhospital.de

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