Sozialpädiatrische Zentren haben gemäß § 119 SGB V ihr Angebot auf „…diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können.“ In ihrer Tätigkeit orientieren sich SPZ daher am regionalen Versorgungsbedarf, weshalb das Leistungsspektrum sich je nach SPZ deutlich unterscheiden kann.
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere spezifischen Angebote näher dar.