Parken und Wege
Das Kinderhospital erreichen Sie mit Kinderwagen oder Rollstuhl barrierefrei. Von der Bushaltestelle „Kinderhospital/Jugendherberge“ sind es etwa 200 m zu Fuß, vom OPG-Parkplatz „Kinderhospital“ etwa 100 m. Für Inhaber einer blauen Parkkarte (Voraussetzung: Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) stehen Behindertenparkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung.
Um ins SPZ zu gelangen, müssen Sie weder Treppe noch Fahrstuhl nutzen; die Räumlichkeiten sind ebenerdig zugänglich. Die Breite der Flure ist großzügig bemessen, so dass Kinderwagen oder Hilfsmittel während eines Termins auch vor der Tür des Untersuchungszimmers Platz haben.
Ausstattung
Viele unserer Patient:innen sind in ihrer Mobilität eingeschränkt, beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Wir haben daher darauf geachtet, dass Spielangebote im Wartebereich auch für Kinder im Rollstuhl zugänglich sind. Flure und Untersuchungszimmer sind so bemessen, dass man sich mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe in diesen gut bewegen kann. Die Untersuchungsliegen sind elektrisch höhenverstellbar, sodass Transfers leichter möglich sind. Eine Rollstuhlwaage erleichtert uns zudem das Wiegen von insbesondere älteren Kindern und Jugendlichen im Rollstuhl. Im Eingangsbereich steht ein behindertengerechtes WC zur Verfügung.
Rehatechnische Hilfsmittel wie Rollstühle, Therapiestühle, Gehhilfen oder Stehtrainer sowie verschiedene Alltagshilfen werden bei uns vorgehalten und können im Rahmen von Terminen erprobt werden.
Dolmetscher
Im SPZ betreuen wir eine große Zahl von Familien, in denen Deutsch nicht die Muttersprache ist. Und in unseren Terminen mit den Familien wird viel gesprochen - wir stellen viele Fragen und haben viel zu erklären. Daher erschweren sprachliche Barrieren unsere Arbeit oft erheblich und machen sie manchmal auch unmöglich.
Bei der Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen werden Dolmetscherleistungen nicht von den Krankenkassen oder anderen Stellen finanziert. Die Familien müssen sich daher leider selbst darum kümmern, dass jemand zum Übersetzen zu unseren Terminen mitkommt. Dies sollten nicht minderjährige Geschwister sein. Wenn es den Familien nicht gelingt einen Dolmetscher zu organisieren, kann gegebenenfalls unser Sozialdienst dabei helfen.