Den Stiftungsvorstand bilden der Kaufmännische Vorstand (Vorstandsvorsitzender), der Medizinische Vorstand und der Pflegerisch-Erzieherische Vorstand. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Gesamtvorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszweckes und nach der Stiftungssatzung.